Infos für
Eltern
Stillförderung Schweiz

Stillen am Arbeitsplatz

Weiterstillen und wieder in den Berufsalltag einsteigen?

Als berufstätige Mutter dürfen Sie während der Arbeit stillen oder Milch abpumpen. Ihre Firma muss Ihnen einen Raum zum Stillen oder Abpumpen anbieten. Auch ein Kühlschrank für die Lagerung der Muttermilch muss vorhanden sein. Sprechen Sie schon früh mit Ihrem Arbeitgeber oder Ihrer Arbeitgeberin über Stillpausen.

Die Stillpause gilt als bezahlte Arbeitszeit, bis das Kind 1 Jahr alt ist.


Das schweizerische Arbeitsgesetz sowie die dazugehörenden Verordnungen enthalten explizite Vorschriften zum Schutz von stillenden Müttern am Arbeitsplatz.

Das Gleichstellungsgesetz schützt vor Diskriminierung in der Arbeitswelt wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft. (www.mamaworkrights.ch)

Entlöhnte Stillpausen

Ihre Rechte als stillende Mutter laut Arbeitsgesetz:




Sprechen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Chef oder Ihrer Chefin ab. Die Unterstützung durch den Betrieb ist wichtig.
(Der Arbeitgebende kann eine Stillbestätigung verlangen.)


PDF Plakat Rechte als stillende Mutter 
(weitere Sprachen)

Stillbestätigung

Allen Arbeitnehmerinnen muss das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewährt werden.

Der Bundesrat setzt ein wichtiges Signal: allen Arbeitnehmerinnen muss das im Arbeitsgesetz verankerte Recht auf bezahlte Stillpausen gewährt werden– obwohl das Arbeitsgesetz Ausnahmen vom Geltungsbereich vorsieht.


In der Antwort auf die Motion 23.4282 "Stillen am Arbeitsplatz soll Bundesrecht werden" schreibt der Bundesrat :
"Auch ohne direkte Anwendbarkeit der in Artikel 35a des Arbeitsgesetzes und Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz festgehaltenen Stillzeiten auf die Verwaltungen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden müssen diese ihren Arbeitnehmerinnen das Recht auf Stillen am Arbeitsplatz gewähren."

Fragen zu rechtlichen Situationen FAQ

Viele wiederkehrende rechtliche Fragen zum Thema Stillen und Arbeit sind als FAQs (Frequently Asked Questions, häufige Fragen) aufgearbeitet.

Ist Ihre Frage nicht beantwortet oder benötigen Sie eine Rechtsberatung? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Melden Sie sich unter contact@stillfoerderung.ch.

Ratgeber für wiedereinsteigende Mütter

Weiterstillen und wieder in den Berufsalltag einsteigen? Mit dieser Schritt für Schritt Anleitung zur Vorbereitung der Wiederaufnahme der Arbeit nach dem Mutterschaftsurlaub gelingt es.

PDF Ratgeber für die Mutter
(weitere Sprachen)

Facts für Arbeitgebende

Damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Stillzeit möglich wird, ist gegenseitiges Verständnis und Anpassungsfähigkeit von Arbeitgebenden und Mitarbeiterin gefragt. Das Stillen oder Abpumpen von Muttermilch klappt umso besser, wenn am Arbeitsplatz eine hohe Akzeptanz und eine angepasste Infrastruktur vorhanden sind. Facts für Arbeitgebende


PDF Facts für Arbeitgebende
(weitere Sprachen)

Checkliste für das Stillzimmer  

Laut Gesetz Art. 34 ArGV3 und Wegleitung zur ArGV3 Art. 34 Schutz der schwangeren Frauen und stillenden Mütter, müssen Arbeitgebende einen geeigneten Raum zum Stillen oder Abpumpen zur Verfügung stellen. Die Anforderungen an diesen Raum sind auf dieser Checkliste zusammengestellt.

PDF Checkliste Stillzimmer
(weitere Sprachen)

weitere Informationen SECO - Staatssekretariat für Wirtschaft

Auszug aus der Broschüre Mutterschutz des SECO:


Einverständnis zur Beschäftigung :

Eine stillende Frau darf nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (Art. 35a ArG). Sie darf auf blosse Anzeige hin von der Arbeit fernbleiben oder diese verlassen. Für  Zeiten, in denen die Frau nicht arbeiten will, schuldet der Arbeitgeber keinen Lohn.


Beschränkung der Arbeitszeit auf maximal 9 Stunden Die durch den Arbeitsvertrag vereinbarte ordentliche Dauer der täglichen Arbeit darf nicht verlängert werden.


Die Arbeitszeit darf während der Stillzeit auf keinen Fall 9 Stunden überschreiten, auch wenn eine längere Dauer im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1).


Achtung: Es besteht kein Kündigungsschutz!



Wegleitung zur Verordnung Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft

Anhand von praktischen Beispielen erläutert diese Wegleitung die Bestimmungen der Verordnungen zum Arbeitsgesetz. Sie dient Vollzugsbehörden wie Verantwortlichen für Administration und Personalwesen in den Betrieben, Mitgliedern von Personal- und Betriebskommissionen, Berufsverbänden sowie den Rechtsberatern, welche in diesen Bereichen tätig sind.


FAQ Mutterschaft


Mutterschaft und Arbeitszeitgestaltung

Die Gestaltung der Arbeitszeit schwangerer Frauen oder stillender Mütter muss ihre besondere Situtation berücksichtigen. 

Folgende Tabelle gibt Ihnen einige Informationen zur Arbeitszeitgestaltung.


Mutterschutz und Schutzmassnahmen

Übersichtstafel


Mutterschutz

Schwangere Frauen und Mütter sind durch das Gesetz besonders geschützt. Die Broschüre Mutterschutz  erläutert die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Gesundheitsschutz, Lohnfortzahlung und Kündigungsschutz.


Checkliste «Mutterschutz am Arbeitsplatz»
Für schwangere (und auch stillende) Arbeitnehmerinnen gelten besondere Schutzbestimmungen. Prüfen Sie mit dieser Checkliste, ob die Mutterschutzverordnung in Ihrem Betrieb korrekt umgesetzt ist.

Mutterschutz im Betrieb - Leitfaden für Arbeitgebende
Jeder Arbeitgebende ist verpflichtet, in seinem Betrieb Schwangere und Stillende sowie deren Kind vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Eine Schwangere gilt grundsätzlich als arbeitsfähig, ausser wenn sie krank ist oder durch die Arbeit eine Gefährdung für das ungeborene Kind oder die Schwangere selbst besteht. Diese Broschüre zeigt auf, wie Arbeitgebende den Mutterschutz im Betrieb gesetzeskonform umsetzen können.
Bei Fragen oder Unklarheiten ist das kantonale Arbeitsinspektorat die zuständige Behörde.

Pflichten von Arbeitgebenden, die vom Arbeitsgesetz und seinen Verordnungen vorgeschrieben sind:

Übersicht über alle Merkblätter und Checklisten zum Thema Stillen und Arbeit:





Der Bundesrat hat per 1. Juni 2014 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) in Kraft gesetzt und gleichzeitig beschlossen, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Die revidierte Verordnung sieht das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten vor.
Mit der Revision wurden die rechtlichen Bestimmungen zur Entlöhnung von Stillpausen während der Arbeitszeit einheitlich geregelt.

Stillförderung Schweiz will sich in den kommenden Jahren verstärkt dafür einsetzen, Betriebe und Unternehmen zu motivieren, geeignete Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen, damit möglichst viele Frauen die Möglichkeit haben, Stillen und Arbeiten zu verbinden.
Gerne beraten wir Unternehmen bei der Umsetzung. Kontaktieren Sie uns!


Adresse
de fr it en
0
Grundlagen Rechte Stillen am ArbeitsplatzRatgeber für MütterHäufige rechtliche Fragen FAQVaterschaftsurlaubCheckliste StillzimmerFür ArbeitgebendeGesetze und Links
X
Home
Spenden
Stillförderung Schweiz verwendet technische Cookies, die für den Betrieb des Shops notwendig sind. Mehr dazu erfahren Sie in unserer Datenschutzerklärung.